Wasserrechtliche Bewilligung

Um eine wasserrechtliche Bewilligung zu erreichen ist ein Antrag bei der jeweils zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde (Ö) bzw. Landratsamt (D) einzureichen.

HINWEIS: Um mögliche Störungen zu vermeiden und somit den bestmöglichen Betrieb und eine lange Lebensdauer der Wärmepumpe zu gewährleisten, ist es ratsam die Grundwasserbeschaffenheit zu prüfen, da diese einen wesentlichen Einfluss auf die Anlage ausübt.

Um Informationen zum jeweiligen Standort zu erhalten empfiehlt sich der Wärmepumpen- / Energie-Atlas.

 

Verfahrensschritte für die Bewilligung:

  1. Antrag auf Bewilligung mit Projektunterlagen
  2. Prüfung des Antrags
  3. Bewilligungsbescheid mit befristeter Bewilligungsdauer
  4. Überprüfung der ordnungsgemäßen Ausführung
  5. Antrag auf Wiederverleihung mind. 6 Monate vor Ablauf der Bewilligungsdauer

Wasserbeschaffenheit prüfen:

  • Ist genügend Grundwasser vorhanden?
    -> mehrtägiger Pumpversuch
  • Grundwassertemperatur
  • Wasserqualität /-zusammensetzung um Wärmetauscher vor Korrosion zu schützen
  • Fließrichtung des Grundwassers

Antragsunterlagen / Technischer Bericht:

  • Planunterlagen
    – Übersichtskarte mit Kennzeichnung des Standortes und der Grundwasserströmungsrichtung (M 1:25000)
    – Katasterlageplan (M 1:2000) mit Angabe der Brunnenstandorte
    – Detaillageplan (M 1:250)
    – Detailpläne (M 1:50) vom Entnahmebrunnen und Rückgabebauwerk
  • Hydrologische Standortbeschreibung
    – Geologisches Gutachten (Beschreibung des Untergrundes)
    – Beschreibung der Grundwasserverhältnisse
    – Wasserbeschaffenheit
  • Hydrologische Berechnungen
    – Mindestabstand zw. Entnahmebrunnen und Rückgabebauwerk
    – Rechnerische Abschätzung der Wärme-/ Kältefahne
  • Technische Daten zur Wärmepumpe